Michael Balmes Hausmeisterservice
Ihr zuverlässiger und freundlicher Ansprechpartner für Hausmeisterdienste, Treppenhausreinigung & Rauchwarnmelder.
Michael Balmes Hausmeisterservice
Ihr zuverlässiger Partner rund um die Objektbetreuung – von der Pflege Ihrer Außenanlagen über gründliche Reinigung bis hin zum professionellen Rauchwarnmelder-Service. Mit Erfahrung, Sorgfalt und einem Auge fürs Detail sorgen wir dafür, dass Ihre Immobilie stets in bestem Zustand bleibt. Vertrauen Sie auf unseren Service, auf den Sie sich jederzeit verlassen können.
Egal ob private Wohnanlagen, gewerbliche Objekte oder öffentliche Einrichtungen – wir passen unseren Service flexibel an Ihre Bedürfnisse an. Von regelmäßiger Wartung über einmalige Einsätze bis hin zu individuellen Lösungen stehen wir Ihnen mit Kompetenz und Engagement zur Seite. Bei Michael Balmes Hausmeisterservice erhalten Sie Qualität, Zuverlässigkeit und persönlichen Service aus einer Hand.
Das Unternehmen Michael Balmes Hausmeisterservice wurde im Jahr 2006 zunächst als Nebengewerbe in Wesseling gegründet. Zu dieser Zeit war ich noch hauptberuflich als Industriemechaniker angestellt.
Nach meinem Umzug 2008 nach Frechen, konnte der Kundenstamm weiter ausgebaut werden. Dies machte es möglich, mein Angestelltenverhältnis zu kündigen und mich voll und ganz auf meine Kunden und mein eigenes Unternehmen zu konzentrieren.
Durch den stetigen Wachstum, wurde es bald möglich, die ersten Mittarbeiter/innen einzustellen die durch ihre tatkräftige Unterstützung maßgeblich dazu beitragen, den Anforderungen und Wünsche der Kunden nachzukommen.
Für den immer weiter wachsenden Bestand an Werkzeugen, Maschinen & Materialien wurde es auch notwendig eine Lagerhalle in Frechen anzumieten.
Um bestmöglich zum Thema Rauchwarnmelder beraten zu können, absolvierte ich 2015 erstmals die Prüfung zur geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder. Um immer auf dem neusten Stand zu sein, wird diese Prüfung in regelmässigen abständen wiederholt .
Ende des Jahres 2019 zog ich nach Erftstadt .Dort werden auch die Büroarbeiten erledigt. Die Lagerhalle befindet sich weiterhin in Frechen. Ich bin täglich für meine Kunden in Frechen und Köln im Einsatz.
Michael Balmes
Unser Team
Unse Team steht im Mittelpunkt. Mit viel Engagement, Erfahrung und Sorgfalt sorgen unsere Mitarbeiter/innen dafür, dass Ihre Objekte stets sauber, gepflegt und sicher sind. Jede einzelne Person bringt ihre individuellen Stärken ein und trägt mit Zuverlässigkeit und Herzblut dazu bei, dass unsere Kunden jederzeit auf uns vertrauen können.
Frau Schlichting
Frau Hoffmann
Frau Emulo
Frau Körfers
Da uns immer mehr Kunden die Betreuung Ihrer Objekte anvertrauen, sind wir auch immer wieder auf der suche nach zuverlässiger Unterstützung für unser Team. Sei es als Reinigungskraft, als Hausmeister/in oder als Gartenhelfer/in. Wenn auch Sie ein Teil unseres Teams werden möchten, senden Sie uns Ihre Bewerbung an unsere E-Mail Adresse.
Unsere Leistungen
Bei größeren Schäden oder Umbauarbeiten, vermitteln wir Ihnen gerne eine entsprechende Fachfirma. Mit unserem Hausmeisterservice erhalten Sie nicht nur den Wert Ihrer Immobilie, sondern steigern auch den Wohnkomfort für Sie und Ihre Mieter.
Interesse? Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin und wir erstellen Ihnen ein unverbindliches und auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.
Objektbetreuung / Hausmeisterdienste
- Kontrolle & Instandhaltung
- Reinigung & Ordnung
- Gartenpflege
- Notfall- & Ansprechpartner-Service
- und vieles mehr

Objektbetreuung / Hausmeisterdienste
Hausmeisterservice aus einer Hand
Die Instandhaltung einer Immobilie ist arbeitsintensiv und verlangt handwerkliches Geschick. Ihnen fehlt die Zeit, um solche Aufgaben selbst zu erledigen? Dann übernehmen wir diese Aufgaben zuverlässig für Sie.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Überwachung des Gesamtzustandes Ihres Objekts und Meldung von Schäden an die Hausverwaltung
- Funktionskontrolle von Heizungs-, Wasserenthärtungs- und Abwasserhebeanlagen
- Rückspülen von Wasserfiltern
- Kontrolle von Türschließern, Toranlagen und Aufzügen
- Überprüfung und Austausch von Leuchtmitteln in der Hausbeleuchtung
- Reinigung der Bodeneinläufe und Beseitigung von Unrat auf Außenanlagen
- Bereitstellen und Einholen von Abfallbehältern an Abfuhrtagen
- Gartenpflege, Bewässerung, Laub- und Unkrautentfernung
- Anbringen von Namensschildern an Klingelanlagen, Briefkästen und Wohnungstüren
- Protokollierung von Zählerständen (Strom, Wasser, Gas)
- Anbringen von Aushängen der Hausverwaltung
- 24-Stunden-Notdienst für Bestandskunden
Ihre Vorteile:
- Feste Ansprechpartner für Mieter, keine ständigen Wechsel
- Schnell und kostengünstige Ausführung kleinerer Reparaturen
- Schnelle Hilfe in Notfällen, z. B. Rohrbruch oder Heizungsausfall
- Vermittlung von Fachfirmen bei größeren Schäden oder Umbauarbeiten
Treppenhausreinigung
- Böden & Treppen
- Keller
- Briefkasten- und Klingelanlagen
- Fenster & Fußleisten
- Licht & Taster
- und vieles mehr

Treppenhausreinigung
Saubere Treppenhäuser für ein gepflegtes Erscheinungsbild
Ein gepflegtes Treppenhaus sorgt dafür, dass sich Bewohner und Besucher schon beim Betreten des Gebäudes wohlfühlen. Wir übernehmen die regelmäßige Reinigung Ihres Treppenhauses zuverlässig und professionell.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Reinigung der Böden, Treppenstufen und Eingangstür
- Reinigung von Kellerfluren, Briefkasten- und Klingelanlagen
- Pflege von Fußleisten und Fenstern
- Reinigung von Licht- und Klingeltastern sowie Beleuchtung
Wir beraten Sie gerne bei einem Besichtigungstermin vor Ort und besprechen den Umfang der Treppenhausreinigung individuell. Anschließend erstellen wir ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes, unverbindliches Angebot.
Montage von Rauchwarnmelder
- Hochwertige Rauchwarnmelder
- Einweisung der Bewohner
- Auf Wunsch jährliche Wartung
- und vieles mehr

Montage von
Rauchwarnmeldern
nach DIN 14676
Rauchwarnmelder retten Leben – und sind in Nordrhein-Westfalen nach § 49 BauO NRW Pflicht. Neubauten müssen bereits seit dem 01.04.2013 ausgestattet sein, für Bestandsgebäude endete die Übergangsfrist am 31.12.2016. Zudem sollten die meisten Geräte spätestens nach zehn Jahren erneuert werden.
Sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Objekt und vereinbaren Sie einen kostenlosen Besichtigungstermin. Wir beraten Sie direkt vor Ort und erstellen Ihnen ein Angebot für die fachgerechte Montage Ihrer Rauchwarnmelder. Auf Wunsch übernehmen wir auch die regelmäßige Wartung inklusive lückenloser Dokumentation.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Hochwertige Rauchwarnmelder mit bis zu zehn Jahren Gewährleistung auf Gerät und Batterie
- Fachgerechte Montage nach DIN 14676 inklusive vollständiger Dokumentation
- Einweisung der Bewohner in den korrekten Umgang mit den Rauchwarnmeldern
- Auf Wunsch jährliche Wartung und Funktionsprüfung inklusive Dokumentation
Gartenpflege
- Rasen-, Hecken- und Strauchschnitt
- Reinigung und Pflege von Wegen, Beeten und Grünflächen
- Saisonale Gartenarbeiten
- und vieles mehr
Gartenpflege
Eine gepflegte Außenanlage hinterlässt bei Bewohnern und Besuchern einen positiven ersten Eindruck und trägt wesentlich zum Erscheinungsbild Ihres Objekts bei. Wir übernehmen für Sie die regelmäßige Pflege Ihrer Grünflächen und sorgen dafür, dass Wege, Rasenflächen, Beete und Sträucher stets in einwandfreiem Zustand sind.
Die Gartenpflege umfasst alle wichtigen saisonalen Arbeiten sowie die kontinuierliche Betreuung Ihrer Außenanlagen. Gerne beraten wir Sie bei einem Vor-Ort-Termin und erstellen ein individuell abgestimmtes Pflegekonzept für Ihre Immobilie.
- Regelmäßige Rasenpflege und Rasenschnitt
- Hecken- und Strauchschnitt
- Reinigung und Pflege von Wegen, Beeten und Grünflächen
- Laubentfernung und saisonale Gartenarbeiten
Kontakt
Kleinreparaturen
- Türen und Türschließer
- Leuchtmittel
- Siphons
- Fenster
- und vieles mehr

Kleinreparaturen
Schnelle Hilfe für kleine Arbeiten in Ihren ObjektenWir stehen Eigentümern und Mietern der betreuten Objekte bei kleineren Reparaturen zuverlässig zur Verfügung. Unser Ziel ist es, dass kleine Schäden schnell und unkompliziert behoben werden.
Gerne beraten wir Sie vor Ort und erledigen Arbeiten wie Einstellung von Türschließern, Austausch von Siphons oder Thermostatköpfen sowie kleine Montage- oder Wartungsarbeiten. Sollten wir bestimmte Arbeiten nicht durchführen können, vermitteln wir Ihnen selbstverständlich den passenden Fachbetrieb.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Einstellen von Türschließern und Nachstellen/Schmieren von Fenstern und Türen
- Austausch von Siphons, Gurtwicklern an Rollläden, Filterwechsel an Badlüftern
- Wechsel von Thermostatköpfen, Perlatoren, Leuchtmitteln sowie Klingel- und Briefkastenschildern
- Beseitigung kleinerer Rohrverstopfungen und andere kleine Reparaturen im Wohnbereich
Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von einem günstigen Stundensatz. Für Arbeiten, die wir gesetzlich oder fachlich nicht durchführen dürfen, empfehlen wir Ihnen den passenden Fachbetrieb.
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Rauchmelderpflicht
Landtag beschließt die Rauchwarnmelderpflicht für Nordrhein-Westfalen – Ab April wird der Schutz von Menschenleben im Brandfall deutlich verbessert.
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und das Ministerium für Inneres und Kommunales teilen mit:
Der Düsseldorfer Landtag hat die landesweite Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. April 2013 in sämtlichen Neubauten die piepsenden Lebensretter installiert werden müssen. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2016.
„Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist heute vom Landtag gebilligt worden“, sagte Bauminister Michael Groschek. „Ich bin froh, dass Nordrhein-Westfalen nun eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht einführt. Denn noch immer sterben zu viele Menschen bei Bränden in Wohnungen. Nach Schätzungen sind in zwei von drei Haushalten immer noch keine Rauchmelder installiert. Die heutige Entscheidung des Parlaments wird Leben retten, so viel ist sicher.“
Im Jahr 2012 kamen 62 Menschen bei Wohnungsbränden in NRW ums Leben, fünf davon waren Kinder. „Bei einem Wohnungsbrand kommt es auf jede Sekunde an, denn durch die Rauchgase besteht akute Lebensgefahr durch Rauchvergiftung. Wird man rechtzeitig darauf aufmerksam, kann das Schlimmste verhindert werden“, erklärte Innenminister Ralf Jäger. „Installieren Sie deshalb die Rauchwarnmelder in Ihren Wohnungen. So kann jeder für wenig Geld zu seiner eigenen Sicherheit und der seiner Familie und Nachbarn beitragen.“
Das Gesetz sieht vor, dass der Eigentümer die Erstinstallation der Rauchwarnmelder übernehmen muss. Für die Pflege, Wartung und den Batteriewechsel ist der Mieter verantwortlich. Die Geräte müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren angebracht werden. Je nach Ausstattung kostet ein Rauchwarnmelder in der Regel zwischen 10 und 30 Euro.
Informationen rund um die nordrhein-westfälische Rauchwarnmelderpflicht finden Sie auch auf den Internetseiten des Bauministeriums (www.mbwsv.nrw.de) oder des Innenministeriums (www.mik.nrw.de).
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Rauchwarnmelderpflicht
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Was ist unter dem Begriff „unmittelbarer Besitzer einer Wohnung“ zu verstehen?
Der unmittelbare Besitzer ist in der Regel der Mieter oder der selbstnutzende Eigentümer einer Wohnung. Es können aber auch Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen sein, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben.
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Können Wohnungsgesellschaften die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder für ihre Mieter übernehmen?
Insbesondere Eigentümer, die bereits seit Jahren Rauchwarnmelder installiert haben und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft übernommen haben, dürfen dies beibehalten. Nach Inkrafttreten des Gesetzes können Eigentümer die Pflicht nur übernehmen, wenn sich ihre Mieter ausdrücklich einverstanden erklärt haben. Die Übernahme der Pflicht sollte dokumentiert werden, z.B. durch eine Ergänzung des Mietvertrages.
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Welche Räume innerhalb einer Wohnung müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden?
Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, sind mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Auch Wohnräume, die regelmäßig zu Schlafzwecken genutzt werden, gelten als Schlafräume. Flure in Kellern ohne Aufenthaltsräume müssen nicht ausgestattet werden. Offene Treppenräume sind mit einzubeziehen.
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Müssen auch Einfamilienhäuser mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden?
Ja, ein Einfamilienhaus enthält Wohnungen und muss deshalb mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.
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Wo sind die Rauchwarnmelder anzubringen?
Rauchwarnmelder sind so anzubringen, dass Brandrauch sie ungehindert erreichen kann. In der Regel reicht ein Melder pro Raum, bei sehr großen, hohen oder verwinkelten Räumen sowie langen Fluren sind weitere Melder erforderlich. Montage mittig an der Decke, mindestens 0,5 m von Wänden, Unterzügen oder Möbeln entfernt. Besondere Einbauvarianten möglich (Dachschrägen, Unterzüge, besondere Raumgeometrie, schwache Decken).
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Welche Eigenschaften müssen die zu installierenden Rauchwarnmelder besitzen?
Nur Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 mit CE-Zeichen. Bei vorhandenen Brandmeldeanlagen nach DIN EN 54-7 in den gesetzlich vorgeschriebenen Räumen kann auf zusätzliche Rauchwarnmelder verzichtet werden, wenn örtliche Alarmierung sichergestellt ist.
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Werden batteriebetriebene, netz- oder vernetzte Rauchwarnmelder vorgeschrieben?
Das Gesetz schreibt keine technische Lösung vor, batteriebetriebene Rauchwarnmelder erfüllen den Mindestschutz. Vernetzung oder Netzanschluss ist optional.
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Gilt die Pflicht für technische Zusatzausstattung für gehörlose Mieter?
Nein, das Gesetz schreibt nur den Mindestschutz durch normale Rauchwarnmelder vor. Technische Zusatzausstattung ist freiwillig.
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Wer ist zuständig, wenn Rauchwarnmelder defekt sind?
Für den Ersatz defekter Melder ist der Bauherr/Eigentümer zuständig. Auch bei fest eingebauten Langzeitbatterien, deren Energieversorgung gestört ist, muss der Eigentümer ersetzen.
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Dürfen bereits installierte Melder weiterbenutzt werden?
Ja, vorhandene Rauchwarnmelder dürfen weiter genutzt werden. Eigentümer sollten die ordnungsgemäße Installation und Betriebsbereitschaft überprüfen und dokumentieren.
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Was ist erforderlich, um die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sicherzustellen?
Die Funktionsfähigkeit muss mindestens einmal jährlich überprüft werden. Prüftaste akustisch aktivieren, Raucheindringöffnungen reinigen, Umgebung 0,5 m freihalten. Batterie nach Herstellerangaben oder bei Störmeldung wechseln.
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Wer trägt die Kosten für Installation bzw. Betriebsbereitschaft?
Der Bauherr/Eigentümer trägt die Kosten für Ausstattung und Erstinstallation. Kosten für Wartung/Batteriewechsel trägt der Mieter, falls er dies selbst übernimmt.
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Was tun, wenn Mieter Zutritt verweigert?
Eigentümer haben nach BGB (§554) ein Betretungsrecht. Mieter müssen Duldungspflicht erfüllen. Notfalls zivilrechtlich durchsetzbar.
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Entstehen Kosten bei Fehlalarm und Feuerwehr-Einsatz?
Nein, die Feuerwehr erhebt keine Kosten bei Fehlalarm eines Rauchmelders.
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Wer bezahlt Schäden bei Feuerwehreinsatz wegen Fehlalarm?
Grundsätzlich der Wohnungseigentümer. Schadensersatz gegen Mieter nur bei Verschulden.
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Gefahr von Versicherungskürzungen bei Nicht-Einhaltung?
Rauchwarnmelder dienen dem Personenschutz. Sachschäden sind nicht erfasst. Versicherungskürzungen nur bei vorsätzlichem Verhalten denkbar.
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Umgang der Versicherungswirtschaft bei Schadensfällen?
In Ländern mit Rauchwarnmelderpflicht sind keine Einzelfälle bekannt, in denen Leistungen gekürzt wurden wegen fehlender oder nicht betriebsbereiter Melder.
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Begründung der Übergangsfrist für den Bestand?
NRW wählte Frist bis 31.12.2016, um auch den größeren Wohnungsbestand zügig auszurüsten. Kürzere Frist hätte Engpässe und Überforderung verursacht.
Quelle: NRW.de
Richtig Heizen
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Das Thermostatventil nicht voll aufdrehen
Egal, ob Sie den Heizkörper auf 5 oder auf 3 stellen, der Raum heizt gleich schnell auf. Nur auf 5 wird viel mehr Energie verbraucht. Denn die Stufen des Thermostatventils dienen nur der Aussteuerung der Höchsttemperatur. Ist diese erreicht, hält das Thermostat die Wärmezufuhr an. Auf Stufe 3 zum Beispiel angenehme 20 bis 21 Grad. Denn die Stufen an der Heizung sind nicht zufällig angeordnet. Sie zeigen recht genau an, wie warm es im Raum wird.
Stufen an der Heizung bzw. auf dem Thermostatventil:
- * (Sternchen): ca. 5° C, Frostschutz
- Stufe 1: ca. 12° C
- Stufe 2: ca. 16° C
- Stufe 3: ca. 20° C
- Stufe 4: ca. 24° C
- Stufe 5: ca. 28° C
Auf dem Thermostat sind die einzelnen Stufen durch drei Striche unterteilt. Jeder Strich steht für ein Grad.
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Die Heizkörper frei lassen
Möbel, Gardinen, nasse Wäsche – alles das hat vor und auf Ihren Heizkörpern nichts verloren. Zumindest nicht, wenn Sie im Winter richtig heizen und den Energieverbrauch nach unten schrauben wollen. Wer also möchte, dass sich die Heizwärme gut im Raum verteilen kann, schiebt Schreibtisch und Sofa beiseite und achtet darauf, dass die Gardine den Heizkörper nicht verdeckt.
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Energiesparen beim Heizen – Absenkung der Heizung am Tag
Beim Verlassen der Wohnung die Heizung lieber nicht ganz abdrehen! Es kostet viel Energie, kalte Räume wieder aufzuheizen. Zudem nimmt kalte Luft schlechter Feuchtigkeit auf, was zu feuchten Wänden und Schimmel führen kann. Wer beim Heizen Energie sparen will, sorgt für eine gleichmäßige Wärmezufuhr – insbesondere auch im Bad. Zudem achtet er darauf, dass die Mindesttemperatur von 16 Grad nicht unterschritten wird. Wenn Sie tagsüber länger nicht zuhause sind, drehen Sie die Heizung maximal auf Stufe 2 herunter.
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Nachts Rollläden runter
Um möglichst wenig Wärme entweichen zu lassen. Um den Wärmeverlust über die Fenster zu verringern, sollten Sie daher bei Einbruch der Dunkelheit die Rollläden runterlassen und Vorhänge oder Jalousien schließen.
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Nachbarräume im Blick behalten
Sie möchten das benachbarte Zimmer durch die geöffnete Zwischentüre gleich mit heizen? Das ist möglich. Jedoch sollten Sie wissen, dass die warme Luft mehr Luftfeuchtigkeit in den Raum einbringt. Kühlt die warme Luft ab, kann die Feuchte in die Wände eindringen. Es droht Schimmelbildung!
Im Winter sollten Sie daher besser die Zwischentür schließen und jedes Zimmer separat heizen.
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Stoßlüften statt Dauerkippen
Zum richtigen Heizen im Winter gehört gutes Lüften: Viele glauben, dass beim Lüften auf Kipp weniger Wärme verloren geht. Andere wiederum meinen, so schnell für frische Luft zu sorgen. Beides ist falsch! Hinzu kommt, dass das Mauerwerk um die Fenster auskühlen, sich Feuchte absetzen und Schimmel bilden kann. Besser ist es, die Fenster regelmäßig für ein paar Minuten weit zu öffnen, und wenn möglich, für Querlüftung zu sorgen. Bitte drehen Sie aber zuvor das Thermostatventil herunter!
Extratipp: Wenig beheizte Räume sind besonders gut zu lüften, um Schimmelbildung zu vermeiden. Im Zweifel besorgen Sie sich ein Hygrometer zur Messung der Luftfeuchtigkeit. Ein solches Gerät gibt es schon für wenige Euro.
Steuern
Haushaltsnahe Arbeits- und Dienstleistungen
Erstmals für das Jahr 2003 konnten auch Mieter Schönheitsreparaturen von der Steuer absetzen. Seit dem Mai 2006 wurden die absetzbaren Handwerkerleistungen erweitert. Diese Änderung gilt rückwirkend ab 1.1.2006.
Nach § 35 a Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz können für „Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden“, 20 Prozent der Rechnungssumme bis zu einem Höchstbetrag von 600 Euro bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Voraussetzung der Steuerermäßigung ist, dass der Mieter die Arbeiten nicht selbst ausführt, sondern von einem Handwerksbetrieb ausführen lässt und darüber eine Rechnung erhält. Für jeden Haushalt kann dieser Betrag nur 1 x abgesetzt werden. Weitere Voraussetzung ist, dass lediglich die Arbeitsleistung, nicht das Material abzugsfähig ist. Die entsprechende Rechnung sollte zwischen Arbeitsleistung und Material differenzieren. Zusätzlich zur Rechnung wird ein Bankbeleg verlangt, mit dem die Zahlung auf das Konto des Handwerkers nachgewiesen wird. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Diese Regelung gilt im Übrigen auch für sonstige „haushaltsnahe Dienstleistungen“, wie beispielsweise Putzen, Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen oder Gartenarbeiten. Voraussetzung ist immer, dass man diese Arbeiten nicht selbst durchführt, sondern durchführen lässt und hierfür eine Rechnung erhält, die man per Überweisung bezahlt. Auch soweit der Vermieter Dienstleistungen für die Mieterwohnung veranlasst und sie auf den Mieter umlegt, kann die Steuerermäßigung beantragt werden.
Quelle: www.mieterverein-hamburg.de
Objektbetreuung / Hausmeisterservice
Hausmeisterservice aus einer Hand
Die Instandhaltung einer Immobilie ist arbeitsintensiv und verlangt handwerkliches Geschick. Ihnen fehlt die Zeit, um solche Aufgaben selbst zu erledigen? Dann übernehmen wir diese Aufgaben zuverlässig für Sie.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Überwachung des Gesamtzustandes Ihres Objekts und Meldung von Schäden an die Hausverwaltung
- Funktionskontrolle von Heizungs-, Wasserenthärtungs- und Abwasserhebeanlagen
- Rückspülen von Wasserfiltern
- Kontrolle von Türschließern, Toranlagen und Aufzügen
- Überprüfung und Austausch von Leuchtmitteln in der Hausbeleuchtung
- Reinigung der Bodeneinläufe und Beseitigung von Unrat auf Außenanlagen
- Bereitstellen und Einholen von Abfallbehältern an Abfuhrtagen
- Gartenpflege, Bewässerung, Laub- und Unkrautentfernung
- Anbringen von Namensschildern an Klingelanlagen, Briefkästen und Wohnungstüren
- Protokollierung von Zählerständen (Strom, Wasser, Gas)
- Anbringen von Aushängen der Hausverwaltung
- 24-Stunden-Notdienst für Bestandskunden
Ihre Vorteile:
- Feste Ansprechpartner für Mieter, keine ständigen Wechsel
- Schnell und kostengünstige Ausführung kleinerer Reparaturen
- Schnelle Hilfe in Notfällen, z. B. Rohrbruch oder Heizungsausfall
- Vermittlung von Fachfirmen bei größeren Schäden oder Umbauarbeiten
Tipps & Tricks
Objektbetreuung/
Hausmeisterservice
Richtig Heizen
Rauchmelderpflicht